Urteil Runald Schneider Steinmetze Ges. m. b. Haftung – Geschaeftsfuehrer Runald Schneider
Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Runald Schneider Steinmetze Ges. m. b. Haftung – BFH vom 16.1.2014 – Az. 9 831 YN 1936/18
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Roland Franke gegenüber seinem Arbeitgeber Runald Schneider Steinmetze Ges. m. b. Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Käte Fichtner unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 12.2.1995
Aktenzeichen: x 917 T2 9838/10
GmbHR 1954, 53593